Inhalte des Förderantrages:
Beachten Sie:
Den vollständigen Förderantrag können Sie uns per E-Mail, auf postalischem Wege zukommen lassen, oder einfach das unten stehende Online-Formular nutzen:
Ernst-Stewner-Stiftung@onlinehome.de
Ernst-Stewner-Stiftung
Christoph Schäfer
Bruchstraße 15
31629 Estorf
Online-Formular:
So wie Ernst Stewner hat grundsätzlich jede Person
die Möglichkeit eine Stiftung zu
gründen. Erforderlich ist dafür eine Stiftungssatzung, in der Stiftungszwecke festgelegt und die Geschäftsführung - Vorstand und/oder ein Stiftungsbeirat -
geregelt sind. Die Stiftungssatzung muss in Niedersachsen durch die Stiftungsaufsicht - Bezirksvertretung Hannover - genehmigt werden. Das zuständige Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit der Stiftungszwecke. Der Stifter bzw. die Stifterin entscheiden,
ob die Stiftung zu Lebzeiten oder nach dem Tode aktiv und in welcher Höhe Vermögen eingebracht werden soll.
Hat die Stiftung ihre Tätigkeit aufgenommen, dürfen nur aus den erwirtschafteten Erträgen (z.B. Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen) Förderungen gemäß der Stiftungssatzung vorgenommen
werden.
Das Stiftungskapital selbst darf nicht für Förderungen verwendet werden, sondern muss wertmäßig erhalten bleiben. Um dies abzusichern, hat der Gesetzgeber den Stiftungen ermöglicht, eine
Wertsicherungsrücklage aus den jährlichen Erträgen zu bilden.
Eine Stiftung, wie die von Ernst Stewner gegründete, sollte mit einem Stiftungskapital von nicht unter 250.000 Euro starten. Steht nur ein geringerer Betrag zur Verfügung, gibt es die Möglichkeit
einer Zustiftung in eine bestehende Stiftung, mit der man dann - ohne eigenen Verwaltungsaufwand - wohltätig mitwirkt.
Darüber hinaus bietet sich eine Unterstiftung an, die treuhänderisch von einer bestehenden Stiftung rechtlich und verwaltungsmäßig geführt wird. Die Unterstiftung profitiert dabei von dem
Erfahrungsschatz der bestehenden Stiftung. Der Unterstifter hat dabei die Möglichkeit, eigene Stiftungsvorstellungen in die bestehende Satzung aufnehmen zu lassen.
Der geschäftsführende Vorstand der Ernst-Stewner-Stiftung steht interessierten Personen gerne beratend zur Verfügung.